Gut zu wissen.
Antworten zu Anmeldung, Berichten, Berechnung, Korrekturen, Bezahlung und Ihrer Meldung im OSS-Portal.
Wie starte ich mit OSS Cyprus?
Erstellen Sie Ihr Konto mit E-Mail-Adresse und Passwort oder melden Sie sich mit Google an. Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse, falls Sie dazu aufgefordert werden. Anschließend ergänzen Sie Ihre Firma: Sie können geprüfte Angaben aus dem Behördenportal übernehmen oder die Firmendaten eingeben. Ihre Firma muss bereits für Union OSS in Zypern registriert sein. Die Rechnungsadresse ergänzen Sie spätestens beim Kauf eines Quartals.
Welche Zugangsdaten brauche ich für die OSS-Verbindung?
Geben Sie den Benutzernamen und das Passwort ein, mit denen Sie sich im zyprischen Tax-OSS-Behördenportal anmelden. Beim Prüfen lesen wir Ihre OSS-Registrierung und vorhandene Meldequartale aus. Falls Ihnen dieser Zugang fehlt, fragen Sie Ihren Steuerberater oder kontaktieren Sie support@oss-cyprus.com. Ihre Anmeldung bei OSS Cyprus ist ein eigener Zugang.
Zyprisches Tax-OSS-Portal öffnenWelche Dateien kann ich hochladen und wie groß dürfen sie sein?
Nutzen Sie den Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsbericht als CSV oder TXT. Monats- und Quartalsberichte sind möglich. Sie können bis zu 12 Dateien auf einmal auswählen; jede darf bis zu 250 MB (250 MiB) und 500.000 Datenzeilen enthalten. Die Dateien werden nacheinander verarbeitet und einzeln geprüft. Normale Bestell- oder Auszahlungsberichte ohne die erforderlichen Steuerangaben reichen nicht aus.
Meine Datei enthält ein anderes Quartal. Muss ich sie löschen?
Nicht unbedingt. An jeder Datei sehen Sie den erkannten Zeitraum und wofür sie verwendet wird. Frühere Berichte können helfen, Erstattungen dem ursprünglichen Verkauf zuzuordnen; dafür müssen Sie kein zusätzliches Quartal anlegen. Für die Meldung des ausgewählten Quartals benötigen Sie weiterhin die passenden Berichte. Überlappende Einträge werden geprüft; widersprüchliche Angaben müssen geklärt werden.
Was sehe ich in der kostenlosen Vorprüfung?
Sie sehen die berechenbaren Summen: OSS-Nettoumsatz, Steuer des Quartals, enthaltene Korrekturen früherer Quartale und voraussichtlichen Zahlbetrag. Hinzu kommen Länder- und Positionsanzahl sowie eine Erstattungsübersicht. Ein Länderguthaben wird separat ausgewiesen. Fehlende Monate und offene Fragen bleiben sichtbar. Bei offenen Bestätigungen können Werte vorläufig sein; unzuverlässige oder veraltete Summen werden nicht angezeigt. Das Quartalspaket ergänzt die vollständige Länder- und Steueraufteilung, Korrekturdetails, Exporte und die Übertragung ins OSS-Portal.
Warum weichen die Summen von Excel oder Power BI ab?
Vergleichen Sie denselben Umfang: Unsere aktuellen Umsatzsummen enthalten Erstattungen für Verkäufe dieses Quartals. Erstattungen zu früheren Verkäufen erscheinen separat als Korrekturen. Eine eigene Auswertung zieht diese oft bereits von der Gesamtsumme ab. Weitere Unterschiede können durch Wechselkurse, Rundungen oder Filter entstehen. Unter „Mit eigener Auswertung vergleichen“ finden Sie die Erklärung zu unserer Berechnung. Ein Unterschied allein bedeutet noch keinen Rechenfehler.
Welche Wechselkurse werden verwendet?
Für die aktuellen Umsätze verwenden wir den EZB-Kurs zum Ende des gewählten Quartals, ersatzweise den nächsten veröffentlichten Kurs. Bei Korrekturen früherer Verkäufe gilt der Kurs des ursprünglichen Quartals. Fehlt ein erforderlicher geprüfter Kurs, bleibt die Berechnung bis zur Klärung gesperrt.
EU-Kommission: Meldung und WährungsumrechnungWarum können Steuerbetrag und Zahlbetrag unterschiedlich sein?
Korrekturen können in einem Land zu einem Guthaben führen. Dieses mindert nicht die Zahlung für andere Länder. Beispiel: 100 € Steuer in Land A und 2 € Guthaben in Land B ergeben 98 € Steuersaldo, aber 100 € Zahlbetrag. Ein ausgewiesenes Guthaben ist noch keine bestätigte Rückzahlung.
EU-Kommission: Ländersalden und ZahlbetragWas passiert mit Korrekturen früherer Quartale?
Erforderliche Berichtigungen bereits abgegebener Union-OSS-Meldungen werden in einer späteren Meldung erfasst: mit dem ursprünglichen Quartal, dem Verbrauchsland und dem Berichtigungsbetrag. OSS Cyprus bereitet sie getrennt von den aktuellen Umsätzen vor. Im OSS gilt dafür eine Frist von drei Jahren ab der ursprünglichen Abgabefrist. Ob spätere Korrekturen noch möglich sind, richtet sich nach den nationalen Regeln; dafür wenden Sie sich direkt an das betroffene Verbrauchsland.
EU-Gesetzestext: Art. 369g Abs. 4Muss ich jede Erstattung einzeln bestätigen?
Eine Korrektur passt nicht zur früheren Meldung. Was soll ich tun?
Öffnen Sie den angezeigten Fall und prüfen Sie Quartal, Land und Betrag. Ergänzen Sie gegebenenfalls den früheren Amazon-Bericht oder klären Sie die damalige Meldung mit Ihrem Steuerberater, etwa bei einer Nullmeldung. Wenn die Funktion angeboten wird, können Sie die betroffene Korrektur ausdrücklich für dieses Quartal zurückstellen. Sie bleibt offen und ist nicht im Entwurf enthalten. Die übrigen Werte können nach erneuter Prüfung weiterverarbeitet werden. Auch kleine Beträge müssen geklärt werden.
Was ist, wenn ich eine Korrektur schon berücksichtigt habe?
Bereits berücksichtigte Beträge dürfen nicht erneut gemeldet werden. Sie können vollständig oder teilweise berücksichtigte Fälle angeben; Teilbeträge werden dokumentiert. Eigene Berechnungs- und Meldungsstände bleiben gespeichert. Änderungen außerhalb von OSS Cyprus müssen vor der nächsten Übertragung abgeglichen werden.
Gibt OSS Cyprus meine Meldung endgültig ab?
OSS Cyprus berechnet die Werte und trägt sie nach Ihrer Bestätigung in das zyprische OSS-Portal ein, einschließlich der enthaltenen Vorquartalskorrekturen. Dort wird die ausgefüllte Meldung als Entwurf gespeichert. Sie prüfen die Angaben, klicken im Behördenportal auf Abgeben und bezahlen die OSS-Steuer an die Behörde. Ein gespeicherter Entwurf ist noch keine abgegebene Meldung.
Kann ich auch frühere Quartale bearbeiten?
Ja. Unter „Meine Quartale“ können Sie frühere Quartale ab Q3/2021 ausdrücklich anlegen und die zugehörigen Berichte hochladen. Bereits abgegebene Behördenmeldungen werden dadurch nicht überschrieben; Korrekturen haben eigene Fristen und Prüfungen. Laden Sie einen älteren Bericht nur als Referenz in Ihr aktuelles Quartal, entsteht daraus keine automatische Nachmeldung und kein zusätzliches Quartalspaket.
Ist jede Rückzahlung automatisch eine OSS-Korrektur?
Nein. Eine Retoure oder Preisgutschrift kann den steuerpflichtigen Betrag mindern; maßgeblich sind die nationalen Voraussetzungen. Entscheidend ist, ob ein früher erklärter OSS-Umsatz tatsächlich berichtigt werden muss. Unvollständige Steuerangaben werden nicht geschätzt.
EU-Gesetzestext: Art. 90Was passiert mit vorhandenen Meldungen?
Bereits eingereichte Meldungen werden nicht überschrieben. Abweichende bestehende Entwürfe werden gesichert und mit den vorgesehenen Werten verglichen. Ein vollständiger Ersatz erfolgt erst nach Ihrer ausdrücklichen Bestätigung.
Wie bezahle ich ein Quartal?
Die aktuell verfügbare Zahlungsart und den verbindlichen Gesamtbetrag sehen Sie in Ihrem Kundenkonto. Sie kaufen ein Paket pro Firma und Quartal, ohne Abonnement. Die Freischaltung erfolgt nach geprüftem Zahlungseingang. Die OSS-Steuer bezahlen Sie separat an die Behörde.
Wie verwende ich den QR-Code für die Überweisung?
Wenn Ihre Banking-App EPC-/SEPA-QR-Codes unterstützt, können Sie den QR-Code in den Zahlungsangaben damit scannen. Prüfen Sie Empfänger, Betrag und Verwendungszweck und bestätigen Sie die Überweisung in Ihrer Bank. Falls die App den Code nicht erkennt, kopieren Sie die Bankdaten und den Verwendungszweck in eine normale Überweisung. Das Scannen allein löst noch keine Zahlung oder Freischaltung aus.
Kann der Support meine Steuerdaten sehen?
Nur wenn Sie das betroffene Quartal ausdrücklich für maximal 48 Stunden freigeben. Sie können die Freigabe jederzeit widerrufen. Ihr Behördenpasswort wird dabei nie angezeigt.